Bereits 1963 hat es erste Bestrebungen gegeben, den Schlosshügel unter Naturschutz zu stellen. Damit sollte das Landschaftsbild rund um die Ruine vor verunstaltenden Eingriffen bewahrt und die seltenen Pflanzen geschützt werden.

Fast 10 Jahre hat es dann noch bis zur Verwirklichung  gedauert. Im Juli 1971 hat die Vorarlberger Landesregierung die enstprechende Verordnung  erlassen. 1999 erfolgte eine neue Verordnung über das Naturschutzgebiet “Schlosshügel” in Koblach.

Der Zweck der Unterschutzstellung ist es insbesondere:

  • den bewaldeten Inselberg in seiner Eignung als Naherholungsgebiet und
  • die natürlichen Waldgesellschaften in ihrer Arten- und Strukturvielfalt zu erhalten