Gemeindebuch Götzis Quellen zu Neuburg
[1] Urkunde im Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien. Publiziert in: Bergmann, Joseph: Urkunden der vier vorarlbergischen Herrschaften und der Grafen von Montfort. In: Archiv für Kunde österreichischer Geschichtsquellen. Bd. 1. 1948. H. 3. Nr. 34.
[2] Darüber s. den Beitrag von Franz Huber und die dort zitierte Literatur! Bilgeri, Benedikt, Geschichte Vorarlbergs, Bd. 2, S. 23.
[3] Ulmer, Andreas: Die Burgen und Edelsitze Vorarlbergs und Liechtensteins. Dornbirn 1925. S. 292. Bilgeri, Benedikt: Geschichte Vorarlbergs. Bd. 1. S. 139 und 142. Zösmair, a. a. O. S. 16.
[4] Ulmer, a. a. O. S. 310 — 314. Franz Huber in diesem Buch.
Bilgeri Benedikt: Geschichte Vorarlbergs, Bd. 2. S. 142. Ulmer, a. a. O. S. 310 — 314. Franz Huber in diesem Buch.
Bilgeri Benedikt: Geschichte Vorarlbergs, Bd. 2. S. 142. In diesem Aufsatz soll nicht die Tätigkeit und die Reihenfolge der Pfandschaftsverwalter weiter behandelt, sondern auf Grund der Quellen eine genaue Beschreibung versucht werden.
Diese Quellen sind:
Die oben genannte Verkaufsurkunde 1363.
- Das sogenannte Minnesängerurbar aus der Zeit der Pfandherrschaft Hugos II von Montfort-Bregenz um 1400. Im Vorarlberger Landesarchiv als Photokopie unter dem Titel Lichtbildserie, cod. 28, aufgestellt. Zu dieser Zeit vgl. Bilgeri, Benedikt, Geschichte Vorarlbergs, Bd. 2. q 153
III. Ein Urbar von 1542. Abgeschrieben im Stockurbar der Herrschaft Feldkirch anno 1618 (LA, Vogteiamtsarchiv Feldkirch, cod. 28) S „61)-800. Ferner im Extrakt aus dem Original-Haupturbar der Herrschaft Feldkirch in der Abschrift von 1893 (LA, Vogteiamtsarchiv Feldkirch. cod. 29) S. 67 – 104, und schließlich im Urbar der Pfandschaft Neuburg am Rhein von 1766 (LA, Neuburg, cod. 11.)
- Ein Urbar von 1594. Abgeschrieben in LA, Vogteiamtsarchiv Feldkirch, cod. 28, S. 801 – 848 und cod. 29. S. 105 – 112. und LA. Neuburg, cod. 11. S. 90 — 99 (genauere Zitate s. oben I)
- Ein Urbar von 1613. (Hohenemsisches Herrschaftsurbar). Abgeschrieben in LA, Neuburg, cod. 1 oder 2 (1812 und etwa 1700).
- Verzeichnisse über Lehenhofzinse aus den Jahren 1702, 1703. 1730. 1740 und 1765/66 (LA, Neuburg, cod. 3 – 7.)
VII. Zinsbuch 1787. (LA. Gemeindeamt Koblach, Schachtel 6. Mappe 3)
VIII. Dominical-Fassionen 1808/1812. (LA, Kataster 3/6.)
- Alphabetisches Einzugsregister 1837 (LA, Neuburg, cod. 4.)
- Kundmachung über die Versteigerung 1854 (LA, Gemeindeamt Koblach, Schachtel 3, Mappe 3.) In einer Reihe von anderen Quellen sind neuburgische Güter als Anrainer oder als Grundlage für Abgaben erwähnt, ohne dass sie im Zusammenhang Wesentliches für die Lokalisierung leisten könnten. Sie sind nur an den betreffenden Stellen erwähnt.
Es folgt eine kurze Charakteristik der genannten Quellen:
I, II, III, IV und V bringen die einzelnen Stücke ohne Anrainer. Manchmal ist auch die Identität schwer festzustellen. Die Identität der Stücke von III und IV ist in cod. 29 durch Eintragung der älteren
Bezeichnungen bei der Abschrift des Urbars IV mit Bleistift gesichert. denn diese Eintragung macht durchaus den Eindruck, dass der Eintragende die alten Bezeichnungen sicher identifizieren konnte. In anderen Fällen ergibt sich die Identität aus Besitzer-, Orts- und Zinsangaben.
VI erwähnt nur die großen Höfe, weil hier jeweils mehrere Zinser waren.
VII erwähnt auch einige kleinere Stücke und nennt zum Teil die Besitzer.
VIII erwähnt alle Zinser und gibt an, für welchen Hof oder für welches Stück sie zinsen. Wird von Häusern und Hofstätten gezinst, so steht die Bemerkung ,,Haus und Hof“. Die angegebenen Häuser tragen die damals übliche Hausnummer. Diese kann mit Hilfe hier nicht angegebener Steuerbücher weiterverfolgt werden bis zur Anlegung des Katasters 1857, in dieser Zeit wird eine genaue Lokalisierung möglich. Trotz der vielfältigen Erwähnungen der Höfe kann aus diesem Buch allerdings nicht viel erschlossen werden, weil die Lage der Stücke, die zu den einzelnen Höfen gehören, abgesehen von den Hofstätten, unbestimmt bleibt. Das Buch umfasst mehrere Gemeinden.
- Hier sind die Inhaber einzelner neuburgischer Lehengüter alphabetisch geordnet. Während für die anderen Orte Flurnamen angegeben sind, steht bei Götzis einheitlich ,,Götzner Grundzinse“. Dafür stehen aber Besitznummern, die im Steuerbuch 1845 (LA, Gemeindeamt Götzis, cod. 6a oder 6b) mit Angabe der Flur wieder aufscheinen, dort aber nicht als neuburgisch gekennzeichnet sind und mühsam zusammengesucht werden müssen. Aber auch diese Besitznummern sind nicht einfach zu identifizieren. Dies wäre einerseits mit den Verfachbüchern möglich, wurde aber wegen des großen Zeitaufwands nicht versucht. Dagegen wurde in solchen Fällen, wo 1866 (LA, Gemeindeamt Götzis, cod. LI) der gleiche Besitzer oder wenigstens der gleichnamige Besitzer desselben Hauses eine Grundparzellnummer in der gleichen Flur wie 1845 (cod. 6a) hat, Identität der Besitznummer und der Grundparzellnummer angenommen. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein Besitzer z. B. in der Hub 1866 dasselbe Grundstück hat wie 1845, ist nämlich so hoch, dass dies schlechthin als die Regel bezeichnet werden muss. Auf diese Weise können viele neuburgische Stücke genau lokalisiert werden. Allerdings ist es schwieriger, die so festgestellten neuburgischen Besitzungen mit den Namen der alten Quellen in Einklang zu bringen. In den folgenden Darstellungen wird eine Zweiteilung gemacht: Die wichtigeren und kürzeren Belege, meistens die aus der älteren Zeit, werden in Anmerkungen wiedergegeben, die längeren, vor allem jene, die sich mit den oben geschilderten Lokalisierungen befassen, werden in einer Ergänzungsschrift im Vorarlberger Landesarchiv (E) aufgelegt, wo auch die anderen Quellen zu benützen sind.
X enthält nur diejenigen Stücke, die 1854 noch in unmittelbar herrschaftlicher Verwaltung standen, als Versteigerungsobjekte. Dabei sind keine Stücke aus Götzis bei der Pfandschaft Neuburg angeführt, wohl aber die weiter unten erwähnten Stücke, die zu Schloß Neu-Montfort gehören.