Auch die Schilderung, später seien arge Zwingherren auf der Nüburg gesessen, klingt eher nach einem Pau­schalurteil. Selbstverständlich darf dann auch jener Vorwurf nicht fehlen, der, angefangen von der Burg Valcastiel bei Vandans bis hinunter nach Schloss Wol­furt noch manchem Zwingherrn gemacht wurde.

Überflüssig zu fragen wozu! Es geht ums soge­nannte »ius primae noctis«, ums Recht der ersten Nacht. Es handle sich dabei um eine alte Rechtsle­gende, für die es kaum historische Belege gebe, die aber ein zähes Leben besitze. So lautet heute meistens das Urteil der Fachleute, und in der neueren Geschichtsschreibung scheint sich die Meinung durchzu­setzen, ein solches »Recht« habe überhaupt nie existiert. Richard Beitl war der Meinung, es handle sich bei diesem »Recht« um die scherzhafte Übertreibung oder missverständliche Deutung einer Heirats-gebühr an die Grundherrschaft von Seiten eines Hörigen.

Als sogenannte »Hörige« wurden im Mittelalter jene Bauern bezeichnet, die in allem von ihrem Grundherrn abhängig und an die Scholle gebunden waren. Be­griffe wie »Jungfernzins« und »Hemdschilling« deu­ten an, wie die Sache zu verstehen war, doch auch wenn eine Bezeichnung wie »Stechgroschen« wohl nichts an Deutlichkeit zu wünschen übrig ließ, war mit solchen Spott-namen gleichzeitig auch eine einleuchtende Er­klärung angedeutet: Es ging ums Geld! Und wenn es nicht bar entrichtet werden konnte, so taten es auch Naturalien. Manche Bräute hatten so viel Käse oder Butter zu ent-richten, »als dick und schwer ihr Hintern war«.

 

Andrerseits, so heißt es in einer neueren Arbeit zu diesem Thema, »wenn man weiß, wie arm die Land-bevölkerung war, kann man sich vorstellen, dass viele Frauen ihrem Grundherrn wohl oder übel zu Willen sein mussten, wenn dieser auf seinem ’Recht’ bestand«.

In anderen Sagen ist von jahrelangem Verschieben der Heirat die Rede, oder gar vom Waschen des Ge­sichts mit heißer Lauge unmittelbar vor der Hochzeit, um eine raue Haut zu bekommen. Der Lüstling habe dann erwartungs-gemäß prompt kein Interesse mehr an einem derartigen »Reibeisen« gezeigt und von vornherein auf sein Recht verzichtet.

Sei es nun, dass die Nachricht von dieser seltsa­men Kur nicht bis ins mittlere Rheintal vorgedrungen war, oder sei es, dass die angehenden Ehemänner rund um die Neu-burg von solchen kosmetischen Veränderungen an ihren Bräuten nichts wissen wollten, hier kam es – jedenfalls laut Sage – zu einer radikaleren Lösung des Problems: zu einem Aufstand gegen die verhass­ten Zwingherren. Da nützte es diesen auch nichts, dass sie zu einem bisher stets bewährten Trick griffen und ihren Rossen d’ Isa hindera-für aufnageln ließen, um die Verfolger zu täuschen. Sie entkamen vorerst zwar mit die­ser List, doch nur bis Hohenems, denn dort wurde zu­mindest ein Teil der Ritter eingeholt und erschlagen.

Wird schon die Ausübung des »Rechts der ersten Nacht« auf dieser wie auf jeder anderen unserer Bur­gen bezweifelt, so erst recht der geschilderte Abgang der Neu-burger Ritter. Als sie im Jahre 1363 das Feld räumten und sich ins Ausland absetzten, war dies zwar nicht gerade das, was sie sich erträumt hatten, doch war es immerhin ein Abschied, bei dem sie nicht gezwungen waren, ihren Pferden die Hufei­sen verkehrt aufnageln zu lassen. Es war also keine Hals-über-Kopf-Aktion und sie fand auch nicht bei  Nacht  und  Nebel  statt.  Es  war  der  wohl  überlegte Ab­gang einer Familie, die des ständigen Streites mit den Herren von Montfort, ihren Nachbarn und Verwandten, überdrüssig geworden war.