Der gerade erwähnte Kaiser »Rotbart« war es auch, der um diese Zeit ein Urteil fällte, das einen bekannten Mann für eineinhalb Jahre auf die Neuburg brachte, und zwar als Gefangenen. Es war Pfalzgraf Hugo II. von Tü-bingen. Gegangen war es um einen ziemlich verworrenen Erbschaftsstreit, in den die meisten Adelsfamilien der Umgebung verwickelt waren und den der Kaiser auf diese Art beendet hatte. Dieser Hugo war der Vater eines Soh-nes, der für unser Land noch sehr wichtig werden sollte, Hugo I. von Montfort nämlich. Leider gibt es keine Sage über den Zwangsaufenthalt seines Vaters; dabei hätte sich der Stoff ähnlich gut wie jener – knapp 30 Jahre später – von Richard Löwenherz auf Burg Dürnstein angeboten. Immerhin aber kommen in »Pfalzgraf Hugo von Tübin-gen«, einer historischen Erzählung aus den Zwanziger-jahren des letzten Jahrhunderts, zwei als Pilger verkleidete Knappen auf die »Nuinburg« und bitten ihren Herrn, sich in einen Pilgermantel zu hüllen und anstelle des einen von ihnen zu fliehen. Doch sie haben den Pfalzgrafen falsch eingeschätzt.
… Hugo richtete sich hoch auf. Der Lichtschein traf seine hagere Gestalt, sein blasses Gesicht. Schier unkennt-lich machte ihn der dichte Bart, der ungepflegt bis auf die Brust niederwallte, doch aus seinen Augen blickte hehrer Stolz: »Eines vergeßt ihr, treue Jünglinge: das Wort, das ich gegeben, das Ritterwort, hier in Haft zu bleiben!«
Auch ohne den Hinweis auf den doch etwas überraschend üppigen Bartwuchs innerhalb der eineinhalb Jahre ist es sicher eine beeindruckende Schilderung. Vor allem aber wird der vornehme Charakter des Vaters unseres ersten Montforters eindrücklich belegt.
Pfalzgraf Hugo II. von Tübingen – gefangen auf der Neuburg