Neuburg: Schenkenwag.
Der Schenkenwag ist zwar der Lage nach bekannt, an der Grenze der Gemeinden Götzis und Mäder; aber er ist um 1800 nicht mehr als Neuburger Besitz nachzuweisen [1] Vielleicht ist dies nur deshalb der Fall, weil auf dem Boden der Gemeinde Mäder die Quellen um 1800 keine Lokalisierungen früheren Herrschaftsbesitzes gestatten.
[1] Der Name dürfte sich auf den jüngeren Marquard von Schellenberg, genannt Schenk, um 1265, beziehen, der ein Neffe des Marquard von Schellenberg-Neuburg war, [2]eines Schwiegersohnes von Albert I. von Neuburg. Das Stück wäre dann wenigstens zeitweise im Besitze einer Neuburger Nebenlinie gewesen, wie etwa das Birkach in der Gemeinde Koblach. Das Wort Wag (verwandt mit neuhochdeutsch Woge) bedeutet eine tiefe Stelle in einem Gewässer und dürfte vor allem dem Fischfang zuzuschreiben sein. Wir hören ja immer wieder, dass Fischgewässer zu den begehrten Besitzungen der Grundherrschaften gehörten.
5/10: Neuburg: Lachenacker
Der Loacker oder wohl richtiger Lachenacker [3] ist vielleicht mit aller Vorsicht im Hanfland [4] zu suchen, da meistens in der Nähe von Hanfland Wasserlachen anzutreffen sind. Die Form ,,Loacker“ ist irrtümlicherweise vom Loacker auf dem Götznerberg hierher übertragen.
5/11: Neuburg: Meßmers Moos
Schließlich ist in diesem Zusammenhang noch des Meßmers Moos, oder auch Moos, zu erwähnen, [5] das 1542 Ulrich Rumisser, der Meßmer, noch früher aber der Pfender, innegehabt hatte. Später haben es die Synner (Siebner) [6] von Götzis, und 1840 war noch das Mesmermoos Neuburger Lehen im Besitz der Gemeinde Götzis. [7] Für eine Identifizierung reichen auch hier die späten Unterlagen leider nicht aus.
[1] Q II wiß zu schenckenwag. Q III Schenkenwag. Q lV Schenckwag. Q V Schenkwqg Q VIll Senkwag. Ein gleichnamiges, aber nicht dasselbe Stück s. Ergänzungsschrift E. 3. 9. 06.
[2] Der ältere Marquard von Schellenberg war 1256 Inhaber des Hubhofes und gab damals dem Stift Kreuzlingen einen Teil seines Besitzes zu Kommingen (s. Neuburg. Kreuzlinger Hof zu Kommingen! 5. 21).
[3] Q III Loacker. Q IV, Q V Lachenackher. VII Lachen Aker
[4] Vgl. Ergänzungsschrift E. 1. 2. 04.a. LA, Vogteiamtsarchiv Feldkirch, Scha 20, Lehen zu Götzis, Anfrage von 1754 über eine Urkunde von 1454: Lachenackher.
[5] Q II das Moß, das an den Pfender stost. Q III MOB (Inhaber vorher der Pfendcr). Q IV Mesmers Moos. Q V ab des Meßmers Moos.
[6] Siebner sind die sieben Geschworenen (s. Bilgeri, Benedikt: Geschichte Vorarlbergs. Bd 1. S. 133). Rechtsnachfolger ist hier die Gemeinde.
[7] IN Q VIII ist das Mesmermoos als Besitz der Gemeinde Götzis eingetragen.