Der Stabhalter Johann Georg Loacker ist ein Bruder des ersten Loacker, der auf dem „Schwarzen Adler“ war und wurde im Jahre 1731 geboren. Von Beruf war er Chirurg und hatte sich nach vollendeten Studien im heimatlichen Markte niedergelassen. Im Jahre 1755 vermählte sich lt. Des Pfarr-Registers „Dominius Johann Georg Loacker, Chirurgus mit Josefa Köpfin, die eine Schwester des Geschworenen Anton Kopf gewesen sein dürfte, welcher Maria Dorothea Loacker, eine Schwester des Chirurgen zur Frau hatte. Bald nahm sich Johann Georg Loacker neben seinem Berufe auch um das öffentlich Leben an. Er wurde Gerichtsernannter und war als solcher 1769 Vorstand der Deputation, welche sich um die Regelung der Marktordnung in Götzis verdient machte. Auch die Erhöhung der Rheinwuhre fällt in die Zeit seiner Tätigkeit. Während der Hungersnot von 1771 sorgte er in selbstloser Weise für die arme Bevölkerung.
Im Jahre 1774 begehrten dann die Götzner, dass der Chirurg Loacker zum Landammanne des Doppelgerichtes Rankweil-Sulz gewählt werde. Nach altem Brauche und Herkommen geschah diese Wahl auf freiem Felde, wo sich die gesamte wehrfähige Mannschaft beider Gerichte mit ihren Fahnen einfanden. Drei angesehene Männer, welche von den Gemeinde Geschworenen für die Wahl vorgeschlagen worden waren, stellten sich an gesonderten Plätzen auf. Der Vogt von Feldkirch rief ihre Namen und jeder Wähler lief demjenigen der Drei zu, der ihm der geeigneteste Landammann schien. Der grösste Volkshaufe entschied. Als aber die Götzner dem Chirurgen Loacker zulaufen wollten, wurden sie von den Altenstädtnern und Rankweilern, die den Johann Kaspar Gisinger von Altenstadt zum Landammanne wünschten, mit Gewalt von dessen Seite gedrängt. Es gab blutige Köpfe und die Mannschaft vom Gerichte Sulz, wohin Götzis gehörte, büsste ihre Fahne ein. Den Sieg trugen die Altenstädter davon. Weder der Vogt von Feldkirch, noch der Fürstbischof von Chur, der ebenfalls anwesend war, hatten vermocht, den Streit zu hindern. Infolgedessen wurde angeordnet, dass künftighin die Landammannwahl nicht mehr durch das gesamte Volk, sondern durch Wahlmänner zu erfolgen habe, die vorher in den verschiedenen Gemeinden ausgeschossen wurden.
Im Jahre 1780 wurde dann Chirurg Johann Georg Loacker Stabhalter und bekleidete als solcher das Amt eines Landammannes der beiden Gerichte Rankweil u. Sulz. Damit hatte er die höchste Würde erreicht, welche ihm da Vertrauen der Mitbürger schenken konnte. Die von Stabhalter Loacker noch vorhandenen Urkunden sind sämtlich mit seinem Wappen gesiegelt: Einer Frauengestalt im Schilde und als Helmzier. In die letzten Lebensjahre des Stabhalters Loacker fällt auch der Ausbruch der Franzosenkriege.
Am 10. Aug. 1796, nach dem Rückzug des Österr. Militärs, verbargen sich einige verwegene Bauern ein Stück oberhalb des Landammann Loacker´schen Hauses nahe der dem Stabhalter gehörigen Ruine Neuburg neben der Landstrasse im Gebüsch und schossen auf eine französische Patruille, deren Führer, der Generaladjudant Tavernier schwer verletzt wurde. Es war dies der erste Widerstand, den die Franzosen in Vorarlberg von Seite des Volkes fanden und erregte ihren Zorn. Zwei Tage darauf, am 17. kam eine feindliche nach Götzis, plünderte und drang dabei in das Haus des Landammannes, wo sie den dort verbliebenen Taglöhner mit einem Säbelhieb verwundeten, obwohl er ihnen willig Geld und zu trinken gab.
Während der folgenden Kampfzeit war der Markt beständig in Gefahr und im Juli 1800 suchten die Götzner Schützen am Kobel in vergeblichen Ringen, den Feind zurück zu werfen. Es darf sich also das Geschlecht der Loacker rühmen, nicht nur eines der stärksten Geschlechter von Götzis zu sein, sondern sich im Laufe der Zeit sehr um seinen Heimatort verdient gemacht zu haben.
Quelle: Ahnenforschung – Familienverband LOACKER
