[1]  Q I.
[2]  Nach Q VIII und Q IX.
[3] ) 1542 (Q III) zinst u. a. auch Wolf ab Präderis von diesem Hofe, vor ihm Ulrich Rumisser und noch Früher Hanny Rumisser. Dieser Hans Rumisser stand schon vor 1491 (s. Zösmair, Urkundenregesten aus dem Hohenemser Archiv. Nr. 365) bezüglich eines Gutes in Hohenems in einem Lehenverhältnis zu Merk Sittich von Hohenems, bzw.. zu dessen Vater Marquard IV, einem Verwandten des damaligen Vogtes auf Neuburg, Jakob I von Hohenems.Vielleicht sind aber schon Cuontz (1444) und Uoli Schmied (1414) (Jahrzeitbuch Hohenems. LA, Grafschaft Hohenems, cod. 2, 30. Nov. und Nachtraf. S. auch AJemania. Jg. 2. 1928. 3/4. S. 143 und 146) als Nachbarn von emsischen Zinsgütern einerseits und des Jannen (Jonas) andererseits hier zu lokalisieren. Sie würden dann das frühe Interesse der Emser an diesem wichtigen Raum dokumentieren. (Genaueres dazu s. Ergänzungsschrift, E. 1. 5). Eine Tochter des oben genannten Wolf ab Präderis könnte Margarethe Abbrederis, die Gemahlin des Leonhard Jonas um 1572 (Lehenbuch St. Johann im Thurgau, S. 96 gezählt im Vorarlberger Landesarchiv) sein, da ja dieser Familienname nur selten vorkommt. Dessen Sohn Wolf Jonas ist in einer Anrainerangabe 1618 (LA.Vogteiamtsarchiv Feldkirch. cod. 28. S. 630) als Besitzer von Schmidts Bünt bezeugt, die allerdings im Ziel gelegen sein müsste. Da jedoch dort nur Äcker sind, handelt es sich wohl um einen Zubehörsnamen, der anzeigt, dass dieser Acker zu Schmidts Bünt gehört, womit sehr wohl der Schmitterhof gemeint sein kann. Da Q IV und V keinen Inhaber nennen, würde nichts gegen die Annahme sprechen, dass nach Wolf Abbrederis Lienhard und dann Wolf Jonas Inhaber des Schmitterhofes waren, und dass die Herren von Hohenems schon verhältnismäßig früh die Hofstätte aus der Pfandschaft Neuburg herauslösten. Damit ist natürlich noch nichts über die Erbauung des Schlösschens gesagt. Auch die Lokalisierung ist damit (abgesehen von der in der Ergänzungsschrift E. 1. 5 zu erläuternden Lage der benachbarten emsischen Zinsgüter) noch nicht gegeben. Q VI nennt als Einzieher in diesem Lehen Carl Scheck (Tscheck). Wirt und Leutnant. Die Angaben von Q VIII (s. Ergänzungsschrift
1. 5.) führen auf den Bereich des Schlößles, das einmal auch Scheggenschloß genannt wird (s. Beitrag Franz Huber) und in dessen unmittelbarer Nähe 1866 die Scheggenbünt lag.