Der Hof Koblach fungierte als zentrale, von einem sogenannten ,,Keller“ verwaltete Wirtschaftseinheit und als Sitz der Gerichtsbarkeit über die Angehörigen der Herrschaft Neuburg. Zu den Gerichtssitzungen hatten sich diese dort vor dem Hofrichter zu versammeln. Später – im 15. Jahrhundert – führte der Hofrichter den Titel ,,Ammann“.
Ein von 1640 bis 1769 geführtes Protokollbuch des Neuburger Gerichtes, das für Vergehen, die mit Geldstrafen von höchstens fünf Pfund Pfennig bedroht waren, sowie für Akte der zivilen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig war, ist erhalten geblieben.[1] Das Gericht trat ursprünglich in Koblach [2] – den Gebräuchen der Zeit entsprechend unter freiem Himmel -, später in der herrschaftlichen Taferne unterhalb der Burg zusammen. Den Vorsitz führte der Ammann, dazu kamen normalerweise sechs Beisitzer, der Gerichtsschreiber sowie der Waibel, der als Exekutivorgan fungierte. [3]
Der dem Neuburger Gericht zugehörige Personenkreis war stets überschaubar. Die Einwohnerzahl dürfte sich, wie schon erwähnt, anlässlich des Verkaufs an Österreich im Jahr 1363 auf vielleicht 150 Personen belaufen haben.
Ein Keller oder Kellner (von lateinisch cellarius bzw. cellerarius) war in dem ihm zugewiesenen Gebiet, der „Kellerei“ (oder auch „Kellnerei“), für die fürstliche oder geistliche Kameralverwaltung zuständig. Er war insbesondere für die Eintreibung der Geld- und Naturalabgaben an den Lehns- bzw. Grundherren verantwortlich.
https://de.wikipedia.org/wiki/Keller_(Amt)
Quellen: Alois Niederstätter, Gemeindebuch Koblach 1995
[1] VLA Hs. u. Cod. Neuburg 6.
[2] Otto H. Stowasser, Gräflich Douglas’sches Archiv auf Schloß Langenstein (Amt Stockach). ln: Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins NF 28 (1913), S. m12-m111, n. 121.
[3] VLA Hs. u. Cod. Neuburg 6, passim.
