Neuburg: Weiher im Tobel
Zur eigentlichen Ausstattung der Neuburg im engeren Sinne gehörte die Weiherstatt, bzw. Weyerschaft oder der Weiherstall [5] zu Tobel. Eine Weiherstatt oder ein Weiherstall ist die Stelle eines Weihers, d.h. ein Ort, wo zuvor ein Weiher gewesen ist oder ein solcher errichtet werden soll, bzw. ganz allgemein eine Stelle, wo nach Belieben Wasser gestaut werden kann oder auch nicht. Dafür kommt die Vertiefung im Tobel [6] (am Mösleweg oberhalb der Bahnlinie) in Betracht.

Weiher wurden von den Herrschaften besonders zum Fischfang angelegt. Da die Herrschaft Neuburg jedoch auch Fischrechte am Rhein und an der Emme hatte. dürfte die genannte Weiherstatt öfter trocken gelegen sein. Die Nebenform ,, Weiherschaft“ bedeutet die Besorgung und Führung eines Weihers, eine Bezeichnung, die nur irrtümlich geschrieben worden sein kann. weil sie für eine Örtlichkeit nicht passt.

[1]QI
[2] Q II der Nol ze schwendi. Q III Nollen zue Schwendin. Q IV, Q V ab dem Noll. Q VI Noll Hoff. Q VII Nollhof . Noll(en) bedeutet einen runden Hügel, hier den oberen Götznerberg.
[3] Dies ergibt sich aus Q IX und den Steuerbüchern (S. Ergänzungsschrift) E. 1. 1. 11. – E. 1. 1. 13; E. 1. 2. 34).
[4] Bilgeri, Benedikt: Die Vorarlberger Landgemeinden bis zur bayrischen Zeit. In: Bundesrealgymnasium für Mädchen in Bregenz. Jahresbericht 1952/1953. S. 6 – 24. Bes. S. 19.
[5] Q II der Wigerstal ze Tobel. Q III das Weyematt zu Tobel. Q V die Weyenchaft ze Tobel. Q VIII Wayerstatt zue Tobel.
[6] Durch Q IX und Steuerbücher lokalisiert. (Ergänzungsschrift E. 1. 2. 19).