Neuburg: Stülzen Hofstatt
Im Jahre 1363 [1] zinst der Stültz von 2 Hofstätten, die später als ,,Stültzinen Hofstatt„, erscheinen. Gerade um diese Zeit fällt es auf, dass solche Benennungen scheinbar auf Frauen Bezug nehmen. In Wirklichkeit dient hier die Ableitung auf -in zur Bezeichnung eines Einzelstückes oder eines Hofes nach dem Besitzer. Bezeichnungen wie der ,,Stültzinnen Hofstatt, der Gechtinnen Lehen“ usw. zeigen allerdings, dass diese volkstümlichen Bildungen schon früh missverstanden wurden. Die Tatsache, dass diese Hofstätte [2] immer in engem Zusammenhang mit dem ,,hangenden Acker“ steht, lässt vermuten, dass sie unten am Bühel (Dr. Alfons-Heinzlestraße 5) zu suchen ist, wo eine neuburgische Hofstätte bezeugt ist. [3]
Neuburg: Der hangende Acker
Der ,,hangende Acker“ oder ,,Grissen Weingart“ [4] schließt sich unmittelbar an und berührt einen gleichnamigen Acker, der zu Neu-Montfort gehört. Hier hatten es also die Neuburger verstanden, sogar am Hügel von Neu-Montfort noch Güter für sich zu retten. Die 1363 außerdem auftauchende Bezeichnung ,,Vogts Bühel“ dürfte die Nachbarschaft zum Bühel des Neu-Montforter Vogtes bezeichnen. Das spätere Fehlen gerade dieser Bezeichnung dürfte einen wirklichen Verlust oder das Aufgehen im „Hangenden Acker“ bezeichnen.
Neuburg: Wida
Im ,,Wida“ (1363 Widach) [5] werden zwei Güter erwähnt, die anscheinend bald zusammengefallen sind. Es handelt sich um die Hofstätten Wiedengasse 21-27. Sie stehen wie die Stültzinen Hofstatt in keinem besonderen Zugehörigkeitsverhältnis zum Hubhof. Vielmehr ist auch hier eine ursprüngliche Beziehung zu Neumontfort anzunehmen.
[1] Q I
[2] Q II der Stülzin Hofstat. Q III der Stülzinen Hofstatt. Q IV und V nur durch Übereinstimmungen zu belegen. In Q III ist ein Griß als Inhaber genannt, und noch in Q VII ist von des Grissen Hofstatt die Rede. Vgl. die Inhaber des Hangenden Ackers! S. auch LA, Vogteiamtsarch. Feldkirch, Scha 20, Lehen zu Götzis: Anfrage von 1754 über ein Urkd. v. 1454 mit folgenden Bezeichnungen: Keller, Paumgarten, Pihel darauf der Keller und Paumgarten stand zu Götzis im Dorf, Verkäufer Heinrich Griss, Käufer seine Brüder.
[3] Weiteres s. Ergänzungsschrift E. 1. 1. 02.
[4] Q I Haincz Winzürn von dem Widach . . . und hangenden Acker
Q II von dem hangenden akker,
Q III vom hangenden Acker,
Q IV und V ab der Grissen Weingart.
Q VII Grissen Weingart. Weitgehend dieselben Besitzer wie bei Stülzen Hofstatt. Genaue Bestimmung s. Ergänzungsschrift E. 1. 2. 31![5] nach Q I 2 verschiedene Stücke mit verschiedenen Besitzern. Q ll Widach und waß darzu gehört. Q III Weidach, Q V Weydach und was dazu gehört. Q VII von dem Gut Waidachgrund von 7 Parteien also wesentlich größer als später, wo nur noch ein Haus bezeugt ist. S. Ergänzungsschrift: E 1. 8. I!
Zum Namen vgl. Kapitel: St. Johann: Kirche und Zehentstadel. 7. 1 Anm. 159
