Im Überschwemmungsgebiet der Emme gegenüber der alten Kirche, ,,am Bach“, früher im Steinach, hatte Neuburg früher die sogenannte Jecker Bünt am Götzner Bach, bzw. Jäckherin Bünt. Diese war im Gegensatz zur Hub zuletzt nur ein einzelner Streifen, muß aber zuvor größer gewesen sein. Der Name deutet auf steiniges Überschwemmungsland, das vielleicht erst spät kultiviert wurde.

1) Q III Von der Jecker Bünt am Götzner Bach gelegen; Q IV ab der Bünt im Stainach (in cod. 29 m Jäckherin Bünt). Q VII Von der Bünd am Steinach werden von 5 Parteien gegeben . . . Die Identifizierung ergibt sich wesentlich aus Q lX, (S. Ergänzungsschrift I. 1. 01 und E. 1. 2. 02) Vgl. auch LA, Vogteiamtsarchiv Feldkirch, Sch 20: Lehen zu Götzis, Anfrage von 1754 wegen einer Urb. v. 1454: Gezner.

 

 

Neuburg: Rainlin
Die Rainlin liegen im Tobel beiderseits der heutigen Bahnlinie, wo ein deutlicher Rain gegen den Talboden festzustellen ist. [2] Hier mag die Nähe der noch zu erwähnenden Weiherstatt für die Anlage maßgebend gewesen sein.

 

[1] 38) Q II. Q III Gertenler. Q IV nur in cod. 29 als nachgetragener Verweis. Q V nur durch die Gleichheit des Besitzers festzustellen. Die Flurbezeichnung Gräbeler ist 1866 eindeutig lokalisiert, und in diesem Bereich wird durch Q IX und die Steuerbücher ein Stück als neuburgisch lokalisiert. (S. Ergänzungsschrift E. I. 2. 12). 
[2] 39) Nur in Q II. Im Q III nur Verweis. Q lV nur durch Gleichheit der Besitzer nachgewiesen (Hans Zimmermann und Merk Benzer). Da die Lage im Tobel gesichert ist, lässt sich mit Hilfe von Q IX die Lokalisierung durchführen (S. Ergänzungsschrift E. 1. 1. 03; E. 1. 1. 04 und E. 1. 2. 20).

 

Neuburg: Gechtinnen Lehen
Unklar ist dagegen die Lage von der Gechtinnen Lehen. [3]Zwar haben wir um 1800 noch einigen Neuburger Besitz, der in den Urbaren der früheren Zeit nicht unterzubringen ist; aber es kann sich dabei auch nur um Zubehör zu den großen Höfen handeln, das in den frühen Urkunden nicht eigens erwähnt sein muss.

 

[3] 40) Q ll ab der gächinen Lehen. Q III Gechtinnen Lehen Q III nur Verweis. Q IV nur durch Gleichheit der Besitzer (Merk Bentzer). Vielleicht von gäh (steil), dann möglicherweise an der Bulitta (Ergänzungsschrift I. 2. 33).

Neuburg: Gräbeler
Die in den früheren Urbaren vorkommende Bezeichnung Gerteler [1] dürfte auf einer falschen Schreibtradition beruhen und die Flur Gräbeler (heute etwa beiderseits der Häuser Steinbux 31-35, 30-36) meinen. Diese ist nach dem Buchbach oder Graben benannt, der einst von der Bulitta auf dem Schuttkegel der Emme über die Platte nordwärts und dann westwärts und wieder nordwärts zum Tobel und weiter nach Altach geflossen war. Es handelt sich hier wiederum um eine am Wasser gelegene Zwischenflur zwischen größeren Komplexen.