Das Gebiet der Herrschaft bzw. des Gerichtes Neuburg gehörte – so wie die anderen den Landständen an, einem Gremium, das sich im ausgehenden 15. und im Verlauf der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts ausbildete und die von der Landesherrschaft vermehrt geforderten außerordentlichen Steuern zu genehmigen und auch einzuheben hatte. Die vorarlbergischen Stände setzten sich aus 24 Gerichten, nämlich den drei Städten Bregenz, Bludenz und Feldkirch sowie österreichischen Gerichte auf Vorarlberger Boden – aus 21 ländlichen Sprengeln – Sonnenberg, Hohenegg, Rankweil-Sulz, Bregenzerwald, Montafon, Neuburg, Hofsteig, Dornbirn, Jagdberg, Sulzberg, Lingenau, Hofrieden, Höchst-Fußach, Simmerberg, Grünenbach, Alberschwende, Tannberg, Mittelberg, Damüls, Altenburg und Kellhöfe (Weiler und Scheidegg) – zusammen.

Ausgeschlossen waren die nichtösterreichischen Gebiete Vorarlbergs, also die Reichsherrschaft Hohenems mit dem Reichshof Lustenau, die Reichsherrschaft Blumenegg und die Propstei St. Gerold. Zu den Landtagen versammelten sich die führenden Amtsträger dieser Gebiete, also meist der Ammann und ein weiterer Angehöriger des Gerichts.

Auch Neuburg war regelmäßig auf den Versammlungen der Vorarlberger Stände vertreten, von denen den Landtagen, die nur vom Landesfürsten einberufen werden konnten, die größte Bedeutung zukam. Auf diesen Landtagen, die in Feldkirch und Bregenz stattfanden, erfolgte die Genehmigung der außerordentlichen Steuern, es konnten aber auch Beschwerden an die Vertreter des Landesherrn herangetragen werden. Informelle Beratungen der Stände fanden häufig im Gasthaus zum ,,Bauern“ in Altach statt.

 Auch die Organisation der Landesverteidigung war – in Zusammenarbeit mit den landesfürstlichen Obrigkeiten – Aufgabe der Stände.

Neuburg rangierte hinsichtlich seiner Verpflichtungen ganz am Ende der Vorarlberger Landstände. Bei einer Aufteilung der zu erbringenden Leistungen im Jahr 1698/99 entfielen auf das Gericht Neuburg gerade 0,7 Prozent des Gesamtaufkommens, das damit sogar noch hinter Damüls lag.[1] Dieser Wert entsprach genau dem Verhältnis der von Neuburg zu stellenden Truppenzahl im Landesverteidigungsfall gegenüber der des ganzen Landes: Von der gesamten Mannschaft, die in den österreichischen Herrschaften 1601 gemustert wurde – insgesamt 5884 Mann – sollten aus Neuburg ganze 41 Mann kommen, was wiederum 0,7 Prozent ergibt.[2]  Die geringe Einwohnerzahl des Neuburger Sprengels bedingte also auch den niedrigen Anteil, den er zum Haushalt der Stände beizusteuern hatte.  

Der Hof Koblach fungierte als zentrale, von einem sogenannten ,,Keller“ verwaltete Wirtschaftseinheit und als Sitz der Gerichtsbarkeit über die Angehörigen der Herrschaft Neuburg.
Zu den Gerichtssitzungen hatten sich diese dort vor dem Hofrichter zu versammeln. Später – im 15. Jahrhundert – führte der Hofrichter den Titel ,,Ammann“.

Ein von 1640 bis 1769 geführtes Protokollbuch des Neuburger Gerichtes, das für Vergehen, die mit Geldstrafen von höchstens fünf Pfund Pfennig bedroht waren, sowie für Akte der zivilen und der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig war, ist erhalten geblieben.[3] Das Gericht trat ursprünglich in Koblach[4] – den Gebräuchen der Zeit entsprechend unter freiem Himmel -, später in der herrschaftlichen Taferne unterhalb der Burg zusammen. Den Vorsitz führte der Ammann, dazu kamen normalerweise sechs Beisitzer, der Gerichtsschreiber sowie der Waibel, der als Exekutivorgan fungierte.[5]  

 

Quelle: Niederstätter Gemeindebuch Koblach 1995

[1] Anton Brunner, Die Vorarlberger Landstände von ihren Anfängen bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts. Innsbruck 1929 (= Forschungen zur Geschichte Vorarlbergs und Liechtensteins 3), S. 142f. 
[2] Ebenda S. 77. 
[3] VLA Hs. u. Cod. Neuburg 6. 
[4] Otto H. Stowasser Gräflich Douglas’sches Archiv auf Schloß Langenstein (Amt Stockach). ln: Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins NF 28 (1913), nn. 56, 57. 
[5] VLA Hs. u. Cod. Neuburg 6, passim.