In der Verkaufsurkunde von 1363 scheint auch der Mittelpunkt der Neuburger Wirtschaft auf, der Hof zu Koblach (Koblan), der übrigens, ebenso wie die Fischereirechte im Rhein, nicht einen Teil des Reichslehens Neuburg bildete, sondern sich als Reichspfandschaft in der Hand der Neuburger befand. Koblach wäre somit als Reichshof wie Lustenau und Kriessern, möglicherweise von letzterem abgetrennt, anzusprechen. Vielleicht befand sich dieser Hof ursprünglich in der Hand eines Geschlechts de Kobelon, von dem Friedrich und Schwicker Tumb von Neuburg 1294 durch Tausch den Hof Blatten erwarben. Die in dieser Urkunde aufscheinenden Brüder Eberhard, Heinrich und Albert de Kobelon waren ihrerseits mit dem den Tumb zugehörigen Rudolf Wildbehaim zu Birkach verwandt.
Der Hof Koblach fungierte als zentrale, von einem sogenannten ,,Keller“ verwaltete Wirtschaftseinheit und als Sitz der Gerichtsbarkeit über die Angehörigen der Herrschaft Neuburg. Zu den Gerichtssitzungen hatten sich diese dort vor dem Hofrichter zu versammeln. Später – im 15. Jahrhundert – führte der Hofrichter den Titel ,,Ammann“.
Quelle: Alois Niederstätter, Gemeindebuch Koblach
