Als Beaufragte des Landesherrn fungierten im jeweiligen Sprengel an erster Stelle die von ihm bestellten, durchwegs adeligen Vögte. Sie handelten in Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben im Namen und anstelle des Herzogs bzw. Erzherzogs von Österreich. Ob die Herrschaft den Vögten weitere von ihr ernannte und besoldete Amtsträger zur Seite stellte, folgte keinem einheitlichen Schema. Falls ja, orientierte sie sich teils an bereits bestehenden Ämtern, teils wurden neue geschaffen.
Bis zur Einrichtung einer dauerhaften Behördenstruktur für die oberösterreichische Ländergruppe durch Maximilian I. in Innsbruck – Regierung und Kammer 1) – waren die Vogteibeamten unmittelbar dem Landesfürsten verantwortlich, 2) danach sollten sie sich auch von gubernator, regenten unnd cammer-räthen […] willig und gehorsamblich gebrauchen lassen. 3) Der in den „Büchern Walgau“ des Tiroler Landesarchivs (17 Bände von 1523 bis 1665) kopial überlieferte Schriftverkehr, den die Innsbrucker Stellen mit den Beamten im nachmaligen Vorarlberg führten, 4) zeigt einerseits die überaus engen Kontakte mit den vorgesetzten Behörden und andererseits den immer geringeren Entscheidungsspielraum, der den Vogteien zugestanden wurde.
Zu diesem personellen „Kernbestand“ der landesfürstlichen Vogteiverwaltungen konnten weitere Amtsträger treten. War der Vogt abwesend, hatte er auf eigene Kosten einen geeigneten Vertreter zu bestellen. Dieser sollte geschickht, verstendig, aufrecht, redlich und aines erbarn weßens sein, außerdem selbstverständlich katholisch. 5) Die Quellen bezeichnen ihn als „Vogteiverwalter“, „Vogteiverweser“, gelegentlich auch als „Untervogt“. 6) Es gab allerdings auch vom Landesfürsten eingesetzte Vogteiverwalter bzw. -verweser, die in der Regel als interimistische Amtsinhaber tätig waren, wenn sich etwa die Entscheidung über die Besetzung der Vogtei verzögerte.
Aufgrund landesfürstlicher Bestallung erhielten hingegen die „Forstüberreiter“ (gelegentlich auch: „Forst -“ bzw. „Waldmeister“) ihr Amt, das am Beginn der Frühneuzeit offenbar vogteiübergreifend konzipiert war, später aber in den Herrschaften Bregenz-Hohenegg und Bludenz-Sonnenberg nachgewiesen ist. 7) Sie hatten hinsichtlich der Jagd und der Waldnutzung nicht nur die Untertanen zu überwachen, sondern auch darauf zu achten, dass sich die Vögte auf die ihnen jeweils zugebilligten Jagdrechte beschränkten.
Quelle: Alois Niederstätter. Die Vogteien Bregenz, Feldkirch, Bludenz und Neuburg bis 1750. Ein Beitrag zur Verwaltungsgeschichte Vorarlbergs in Montfort 63. Jg 2011 Bd 1
Anmerkungen:
1) Die Regierung (auch„Regiment“) übte drei Funktionen aus: Sie war oberste Verwaltungsinstanz für Tirol und die Vorlande (in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts dem Hofrat und seit dem beginnenden 17. Jahrhundert dem Geheimen Rat in Innsbruck unterstellt), war Lehenhof und Lehengericht für alle landesfürstlichen Lehen in Tirol und den Vorlanden sowie Berufungs- und Kontrollinstanz in Justizsachen. Neben der Regierung bestand gleichrangig die Kammer, der die Finanzverwaltung oblag. Vgl. dazu Otto STOLZ, Stolz, Geschichte der Verwaltung Tirols. Teilstück des 2. Bandes der Geschichte des Landes Tirol (Forschungen zur Rechts- und Kulturgeschichte 13). Innsbruck 1998.
2) Ob sie ursprünglich der Aufsicht des habsburgischen Landvogts der „oberen Lande“, sofern dieser für den ganzen vorländischen Bereich zuständig war, unterstanden, lässt sich aus den Quellen nicht erschließen. Vgl. zu diesem Amt Rolf KÖHN, Der Landvogt in den spätmittelalterlichen Vorlanden. Kreatur des Herzogs und Tyrann der Untertanen? In: Die Habsburger im deutschen Südwesten. Neue Forschungen zur Geschichte Vorderösterreichs, hg. von Franz QUARTHAL/Gerhard FAIX. Stuttgart 2000, S. 153–198.
3) Bestallung des Bregenzer Vogts Hans Gaudenz von Raitenau, 1585, VLA, Vogteiamt Bregenz, Nr. 433.
4) Reproduktionen im VLA, Lichtbildserie, Nr. 1–17.
5) Wie Anm. 28.
6) 1521 wurde dem Feldkircher Vogt Ulrich von Schellenberg, der in Kriegssachen häufig abwesend war, aufgetragen, einen ständigen Untervogt zu beschäftigen und diesen auch „beritten zu machen“. TLA, Entbieten und Befelch, S. 474–475.
7) In Bregenz erstmals 1481 (TLA, Urkundenreihe I, Nr. 1588), für Bludenz-Sonnenberg 1548, besoldet jedoch vom Feldkircher Hubmeister (VLA, Vogteiamt Bludenz, Sch. 4/41). 1532 wurde dem Feldkircher Vogt befohlen, dafür zu sorgen, dass der Forstüberreiter jährlich bzw. im Fall der Notwendigkeit die Wälder der Herrschaften Feldkirch, Bregenz, Bludenz, Sonnenberg und Neuburg besichtigt und jede Übertretung seitens der Untertanen anzeigt. SANDER (wie Anm. 14), S. 28. 1558 war Hans Müller als Forstüberreiter für Feldkirch, Bludenz und Sonnenberg zuständig. VLA, Vogteiamt Bludenz, Handschriften, Nr. 249, unpag.