Offensichtlich um die Einkünſte dem unmittelbaren Zugriffder Vögte zu entziehen, bestellten die habsburgischen Landesfürsten in den Herrschaſten Feldkirch und Bregenz eigene Amtsträger für das Finanzwesen und die Verwaltung des Kammerguts. Dagegen blieben Finanz und Güterverwaltung in Bludenz-Sonnenberg sowie in der kleinen Herrschaſt Neuburg in der unmittelbaren Verantwortung des Vogtes.
Da der Zuständigkeitsbereich der Vögte räumlich und sachlich begrenzt war, sie obrigkeitlicher Kontrolle unterlagen und ihr Amt befristet bzw. auf Widerruf ausübten, haben sie als dem Landesfürsten persönlich verantwortliche „Beamte“ zu gelten. Dass sie ihr Amt, für das sie einen Jahressold bezogen, in der Regel erhielten, nachdem sie ihrem Herrn ein Darlehen gewährt hatten, ändert daran nichts. Die einschlägigen Urkunden verwenden zwar zunächst den Begriff „Pfandschaſt“ nicht, dennoch handelte es sich de facto um die zumeist befristete Verpfändung des Amts, nicht aber der jeweiligen Herrschaſt als Gesamtkomplex von Rechten und Einkünſten.
1589 erlegte Graf Kaspar von Hohenems für die kleine Herrschaſt Neuburg immerhin 10.450 Gulden, für die Herrschaſt Feldkirch weitere 11.000 Gulden.
Einen weiteren Schritt zur Neuordnung der Verwaltungsverhältnisse bedeutete die „Restabilisierungsresolution“ Kaiserin Maria Theresias vom 14. November 1750, die die Zuständigkeiten des Oberamts in Bregenz wesentlich erweiterte.
Die Herrschaſt Neuburg (1777 Verkauf der Pfandschaſt durch die Grafen Clary und Aldringen an die Grafen Wolkenstein-Rodenegg) scheint in diesem Gefüge nicht mehr auf, sie existierte bis 1806 als Patrimonialgericht mit der niederen Gerichtsbarkeit weiter.
Schlecht ist es um die schriſtliche Hinterlassenschaſt der Vogteien Feldkirch bestellt. Ähnliches gilt für die Vogtei Neuburg mit insgesamt zwölf Bänden (darunter ein Gerichtsprotokoll ab 1639, ein Verfachbuch ab 1540, eine Jahresrechnung von 1681, Zinsverzeichnisse ab 1702 sowie urbarielle Aufzeichnungen).

Als Vögte der Herrschaſt Neuburg scheinen auf:
1405 Graf Hugo XII. von Montfort-Bregenz „der Minnesänger“
1423 fiel die Pfandschaſt an die Grafen Hermann und Stephan von Montfort-Bregenz
1436 als Vogteiverwalter Diettegen von Grünenstein
1447 Jakob Truchsess von Waldburg
1451  wird die Burg von Herzog Sigmund an die Brüder Bernhard und Wiguleis Gradner überantwortet
1589 wurde Graf Kaspar von Hohenems um 15.000 Gulden Pfandherr auf  Lebenszeit, unter der Auflage, dass das Schloß als Befestigung den österreichischen Landesfürsten vorbehalten bleibe
1466  bis zur weiteren Übergabe der Pfandschaft an die Grafen von Hohenems mehrere Vögte bzw. Pfandherren
1466 Junker Jakob von Ems
1470 Freiherr Peter von Hewen, Vogt,1479 Pfandherr, 1495 Vogt
1471 bis 1479 Hiltpold von Knörringen
1498 bis 1522 Jos Huntpiss von Ratzenried
1498 bis 1522 Ulrich von Schlandersberg
1498 bis 1522 Reinprecht Hendl
1498 bis 1522 Hans Werner von Raitenau
1522 22. März bis 1539 Ulrich von Schlandersberg
1539 Reinprecht Hendl
1541, 1543, 1544, 1547 Hans Werner von Raitnau
1551 Sigmund von Hohenlandenberg
1553 bis 1554 Wilhelm von Villenbach
1581 Freiherr Maximilian von Ilsung zu Wolkenburg
1581 Freiherr Friedrich von Ilsung (nach dem Tod des Vorgängers, bis 1589)
1589 wurde Graf Kaspar von Hohenems um 15.000 Gulden Pfandherr auf  Lebenszeit, unter der Auflage, dass das Schloß als Befestigung den österreichischen Landesfürsten vorbehalten bleibe
1589 bis 1679 folgte die Pfandherrschaſt der Grafen von Hohenems (1589 bis 1679: Graf Kaspar, Graf Jakob Hannibal II., Graf Karl Friedrich
1620 Graf Kaspar von Ems wendet etliche tausend Gulden zur baulichen Herstellung der Neuburg auf
1679   die in wirtschaftliche Bedrängnis geratenen Grafen von Hohenems  müssen Pfandschaft aufgeben. Kaiser Leopold vereinigte die Herrschaft Neuburg mit den Schlössern Alt- und Neumontfort, Tosters und Jagdberg zur sogenannten „Großen Pfandschaft Neuburg“  und verpfändet diese um 50.000 Gulden an das böhmische Grafenhaus Clary-Aldringen.
1589 bis 1679 Grafen von Clary und Aldringen
1744  als Festung aufgelassen, die ganze Garnisonsbesatzung zog nach Bregenz ab
1767  überließ das Rentenamt Feldkirch die Neuburg um 11 fl. einem Konsortium mit dem Stabhalter des Gerichtes Rankweil –Sulz, Georg Loacker aus Götzis, an der Spitze zum Abbruch
1777  geht die Neuburg um 55.000 Gulden an die verschwägerten Grafen von Wolkenstein-Rodenegg in Tirol,
1837  um 50.000 Gulden an Michael Fink, Schiffmeister und Handelsmann in Braunau.
1838 Kündigung der Pfandschaft durch die Habsburger, dies wird aber erst 1852 rechtswirksam
1864  kaufte die Gemeinde Koblach die Ruine Neuburg und den Schloßwald um 6.600 Gulden

Vielfach, auch unter den Emsern, wurde die Pfandschaft Neuburg von einem Beamten, dem Vogteiverwalter, ,,bewirtschaftet“. Als Vogteiverwalter – teils unter den Vögten, teils an deren Stelle – waren tätig Lienhart Jonas (1558, 1570 bis 1585), dessen Sohn Wolfgang, Kaspar Jonas, David Pappus von Tratzberg (von 1613 an), Hans Kaspar Jonas von Buch (1617 bis 1648) und Johann Franz von Halden zu Haldenegg (um 1684). In ähnlicher Funktion mit dem Titel „Untervogt“ scheinen 1537 Jörg Dachauer und 1554 Wolf Ender auf. *1

*1 Text nach Alois Niederstätter, Montfort 63. Jg 2011, Bd 1 und Gemeindebuch Koblach 1995
Foto Hugo XII. von Montfort Minnesänger, Brunnen in Bregenz: René & Peter van der Krogt, https://statues.vanderkrogt.net.