Herzog Friedrich der IV. von Habsburg / Österreich, die Stadt Konstanz und die anderen Verbündetetn zu Arbon mit dem bund ob dem See einen Waffenstillstand bis zum 24. April 1408. Durch Vermitttlung des Königs und unter Mitwirkung der Reichsstädte Ulm, Zürich Überlingen, Biberach und Pfullendorf wurden die Bedingungen festgesetzt.
Dabei wurde der augenblickliche Besitzstand beider Parteien zur Grundlage genommen. Der vom Domprobst Blarer zu Konstanz über den Bund verhängte Kirchenbann wurde aufgehoben, die Gefangenen wurden zurückgegeben und noch nicht bezahlte Lösegelder erlassen. Freier Handel und Verkehr zwischen beiden Seiten wurden garantiert. Streitigkeiten sollten vor einem Schiedsgericht in Zürich geschlichtet werden. Der Vertrag zwischen dem Bund ob dem See und Hugo von Montfort galt für ein Jahr. Jedoch war ausbedungen worden, dass das inzwischen getroffene Abkommen zwischen dem Bund ob dem See und der Herrschaft Österreich auch Neuburg miteinschließen sollte.
Quelle: Benedikt Bilgeri „Der Bund ob dem See – Vorarlberg im Appenzellerkrieg“ W. Kohlhamm Verlag 1968
